LiMo?

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannovers (10 A 2412/07) ist die vom Bundeskriminalamt und den Bundesländern geführte Datei „Gewalttäter Sport“, auch als“Hooligan-Datei“ bekannt, möglicherweise rechtswidrig.

(…)

Das Gericht bemängelte eine fehlende Rechtsverordnung. Außerdem verneinte es die Argumentation des zuständigen Bundesinnenministeriums, nach der das Ministerium „nach eigenem Ermessen entscheiden könne, ob die Verbunddateien mit oder ohne eine Rechtsverordnung geführt werden“. Eine solche Ermessensfrage sei weder vom Gesetzeswortlaut noch in der inneren Systematik des Gesetzes, noch in der Gesetzgebungsbegründung gestützt.

Ausdrücklich ist von Verbunddateien die Rede, von denen Bundeskriminalamt und Länderpolizeien eine Vielzahl von Datenbanken gemeinsam pflegen, füllen und durchsuchen. So betrifft das Urteil nicht allein die „Hooligan-Datei“, sondern auch andere Verbunddateien, die nach dem gleichen Schema der GWS-Datei angelegt sind. Insbesondere berührt dies die vom Bundeskriminalamt angelegten Dateien LIMO (Erfassung politisch links motivierter Straftaten), REMO (Erfassung rechtsorientiert politisch motivierter Straftäter) und AUMO (Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität).

Den ganzen Artikel gibt es bei heise.
via euro-police


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